Scheidung

Ihre Scheidung steht an?

Die Ehe kann nur vom Familiengericht und außer in Härtefällen frühestens ein Jahr nach der Trennung geschieden werden. Dabei müssen Sie kraft Gesetzes anwaltlich vertreten sein. Im Rahmen des Scheidungsverfahrens wird von Gesetzes wegen auch über den so genannten Versorgungsausgleich entschieden, mit dem die während der Ehe erworbenen Altersversorgungsansprüche verteilt werden. Je nach familiärer Situation sind Klärungen zum Sorgerecht, Unterhalt und Zugewinnausgleich notwendig.

Kontaktieren Sie mich:

Unverbindliche Auskunft und Terminvereinbarung

Ich unterstütze Sie, wenn es darum geht zu klären:

– bei wem die Kinder bleiben
– wie wird das Umgangsrecht gestaltet wird
– ob ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht
– wie das Vermögen und die Altersversorgung verteilt wird
– wie wird das Inventar der Ehewohnung aufgeteilt wird

Ich bin Kontaktanwalt des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV).