Kompetente Beratung für eine unkomplizierte Scheidung – wir stehen Ihnen zur Seite.

— Jetzt Kontakt aufnehmen: Online-Fragebogen ausfüllen und abschicken oder per Email bei uns melden oder eine WhatsApp-Nachricht an uns schicken. —

Von Gesetzes wegen brauchen Sie zur Beendigung Ihrer Ehe Gericht und Anwalt nur  für den Scheidungsbeschluss und den Beschluss über den Versorgungsausgleich. Beim Versorgungsausgleich werden von Amts wegen die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche verteilt (mehr dazu). Beschränkt sich die gerichtliche Klärung auf diese Punkte kann die Scheidung schnell, unkompliziert und kostengünstig erledigt werden.

  • Sie sind sich einig, bei wem die Kinder bleiben werden oder sind kinderlos?
  • Es gibt keinen Klärungsbedarf zum Thema Unterhalt?
  • Bezüglich der Aufteilung des Hausrats und des gemeinsamen Vermögens sind Sie sich einig?
  • Sie leben seit mindestens einem Jahr getrennt?

  Dann steht einer schnellen und unkomplizierten Scheidung nichts im Weg.

Die Scheidung muss durch einen der Ehegatten über einen Anwalt beim Familiengericht beantragt werden. Der andere Partner benötigt nur dann auch einen Anwalt, wenn es Streitfragen vor Gericht zu klären gibt.

Wir bieten Ihnen:

  • Abklärung wie schnell Sie geschieden werden können.
  • Kostentransparenz – Kostenvoranschlag im Rahmen der Erstberatung.
  • Ihr Scheidungsantrag ist, wenn Ihre Unterlagen und Informationen vollständig vorliegen, innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen bei Gericht.

Der schnellste Weg:

Online-Fragebogen ausfüllen und abschicken – wir klären dann umgehend mit Ihnen das weitere Vorgehen.

oder Email bei uns melden oder eine WhatsApp-Nachricht an uns schicken.

Das sollten Sie mitschicken (soweit vorliegend):

  • Namen, Anschrift und Geburtsdatum beider Ehepartner.
  • ggfs. Namen und Geburtsdatum der Kinder.
  • Wann und wo Sie geheiratet haben.
  • Seit wann Sie getrennt leben und welcher der Partner ausgezogen ist.
  • Beruf und Nettoeinkommen beider Ehepartner
  • etwaiges Vermögen (bspw. Eigentumswohnung oder Haus)
  • bitte senden Sie Ihre Heiratsurkunde in Kopie mit (falls zur Hand)