Vorträge

Sie haben Redner-Bedarf im Bereich Familienrecht?

Ich stehe gerne zur Verfügung!

Vorträge eignen sich gut, um Menschen einen ersten Einblick in bestimmte Themen zu ermöglichen. Dank jahrelanger rhetorischer Schulung und guten didaktischen Fähigkeiten kann ich rechtliche Themen für Ihre Veranstaltung so aufbereiten, dass Ihre Teilnehmenden informiert und unterhalten nach Hause gehen. Mein Motto ist dabei: Was thematisch komplex ist muss deshalb nicht langweilig vorgetragen werden!

Unten finden Sie einige Themen, die ich selbst wichtig und interessant finde, als Vorschläge. Gerne nehme ich aber auch Ihre Vorschläge auf.

Folgende Themen kann ich Ihnen vorschlagen:

Was ansteht, wenn Ehen enden.

Dass Ehen enden ist heute statistische und erlebte Realität in Deutschland. Doch was kommt in so einem Fall auf die Familien zu?
Wer sich trennt hat sich vorher schon nicht mehr gut verstanden und wer sich trennt, für den steht viel auf dem Spiel: Was passiert mit den Kindern? Wie bin ich in Zukunft versorgt? Wie wird das gemeinsam Erwirtschaftete verteilt? Diese Fragen müssen in einer Zeit geklärt werden, in der das Verhältnis zwischen den Partnern oft an einem Tiefpunkt angelangt ist.
Wenn Menschen es schaffen, das Beziehungsende als gemeinsame Aufgabe zu betrachten, in der es darum geht, für die Partner die Zukunft so zu gestalten, dass jeder getrennt vom anderen seinen Weg gehen kann lassen sich Rosenkriege oft vermeiden. Das lohnt schon deshalb, weil man sich auch im Fall der Scheidung – gerade wenn man gemeinsame Kinder hat – nie ganz trennt, sondern weiter gemeinsame Verantwortung hat.
Ulrich Bubeck, als Rechtsanwalt vor allem im Familien- und Erbrecht tätig, informiert über die rechtlichen Rahmenbedingungen von Trennung und Scheidung und zeigt Wege auf, wie eine so einschneidende Zäsur durch proaktives Handeln und gute Regelung der zu klärenden Fragen gemeistert werden kann.

 

Frei und doch verbindlich – was Sie auch in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft regeln sollten.

Die bürgerliche Ehe ist für viele kein Thema, da Sie gefühlt ein Familien- und Beziehungsverständnis des 19. Jahrhunderts repräsentiert. Deshalb hat die Zahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften über die letzten Jahrzehnte mehr und mehr zugenommen. Was viele übersehen ist, dass das Familienrecht zuvorderst Regeln dafür bietet, wie Rechtsverhältnisse zu klären sind, die immer entstehen, wenn Menschen ihr Leben zusammen leben. Ohne Trauschein bleibt man von diesen „Standard-Regelungen“ ausgeschlossen. Wenn sie im eigenen Erleben aktuell werden – etwa wenn der Partner krank wird oder stirbt, wenn ein gemeinsames Kind geboren wird, ein Partner in Not gerät oder die Beziehung endet – ist es oft zu spät, zu reagieren. Wer klug ist baut deshalb vor – durch vernünftige, verbindliche Vereinbarungen für die Punkte, die später wichtig werden können.
Ulrich Bubeck, als Rechtsanwalt vor allem im Familien- und Erbrecht tätig, informiert über die Rechtsverhältnisse, die für nichteheliche Lebensgemeinschaften gelten, und zeigt Wege auf, wie durch sinnvolle Vereinbarungen die wesentlichen Risiken einer Beziehung ohne Trauschein eingegrenzt werden können.

Man geht nie ganz auseinander – Möglichkeiten der Nachsteuerung bei Unterhalt, Versorgungsausgleich und Sorgerecht

Im Rahmen der Scheidung werden – gerichtlich oder außergerichtlich oft Regelungen zum nachehelichen Unterhalt, zum Versorgungsausgleich – also der Aufteilung der von den Ehepartnern während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche – und zum Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder getroffen. Diese Regelungen haben oft über Jahrzehnte Bestand, während sich die Lebenswirklichkeit der Betroffenen, aber auch die Rahmenbedingungen grundlegend ändern.
Deshalb hat der Gesetzgeber die Möglichkeit vorgesehen, unter Bestimmten Voraussetzungen diese Regelungen abzuändern, beziehungsweise durch die Gerichte abändern zu lassen. Das bedeutet für die Betroffenen oft, dass ihre finanzielle Situation sich verbessert oder Spannungslagen aufgelöst werden können.
Ulrich Bubeck, als Rechtsanwalt vor allem im Familien- und Erbrecht tätig, informiert darüber, wo entsprechende Abänderungen Sinn machen, welche Voraussetzungen vorliegen müssen und wie die entsprechenden Verfahren praktisch ablaufen.

Wenn Mann sich scheidet – der Verantwortung für die Familie gerecht werden ohne sich selbst aufzugeben.

Als das „gefühlt schwächere Geschlecht“ im Scheidungsverfahren leiden gerade Männer oft darunter, dass sie einerseits auch nach der Trennung zu ihrer Verantwortung als Ehemann und Vater stehen möchten, sich gleichzeitig aber Forderungen ausgesetzt sehen, die sie faktisch aus der Vaterrolle drängen und finanziell so fesseln, dass gefühlt nichts zum weiter leben bleibt.
Gerade weil der rechtliche Prozess der Trennung und Scheidung für alle Beteiligten in einer emotional aufgeladenen Situation stattfindet, ist es wichtig, sich der eigenen Verantwortung und der eignen Bedürfnisse klar zu werden, um mit dem künftigen Expartner tragfähige Lösungen aushandeln zu können.
Wenn Menschen es schaffen, das Beziehungsende als gemeinsame Aufgabe zu betrachten, in der es darum geht, für die Partner die Zukunft so zu gestalten, dass jeder getrennt vom anderen seinen Weg gehen kann lassen sich Rosenkriege oft vermeiden. Das lohnt schon deshalb, weil man sich auch im Fall der Scheidung – gerade wenn man gemeinsame Kinder hat – nie ganz trennt, sondern weiter gemeinsame Verantwortung hat.
Ulrich Bubeck, als Rechtsanwalt vor allem im Familien- und Erbrecht tätig, informiert über die psychologischen und rechtlichen Rahmenbedingungen von Trennung und Scheidung aus Perspektive der Männer. Er zeigt Wege auf, wie eine so einschneidende Zäsur durch proaktives Handeln und gute Regelung der zu klärenden Fragen gemeistert werden kann.

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