Diskriminierung

Ich bin in einem Bewerbungsverfahren oder ein einer Beförderung benachteiligt worden. Was kann ich machen?

In Zeiten der #meToo-Debatte sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass man wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft oder Abstammung, seiner Religion, seiner Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität nicht benachteiligt wird. Leider gibt es trotzdem noch immer eine Vielzahl von Fällen der Diskriminierung am Arbeitsplatz. Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) spricht hier eine klare Sprache und begründet Unterlassungs- Schutz und Schadensersatzansprüche für die Betroffenen. Geschützt ist dabei der Bewerber ebenso wie der Arbeitnehmer. Gerne unterstütze Ich Sie wenn Sie betroffen sind.

Am Anfang jeder Zusammenarbeit steht bei mir ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem Ihre persönliche Situation und die möglichen Handlungsalternativen besprochen werden. Danach entscheiden Sie, ob Sie mich weiter beauftragen möchten. Denn die Anwaltswahl ist Vertrauenssache.

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Ich habe die Weiterbildung zum Fachanwalt Arbeitsrecht 2018 erfolgreich absolviert.