betriebsbedingte Kündigung

Die betriebsbedingte Kündigung - gekündigt, weil der Arbeitgeber Personal abbaut.

Kündigt der Arbeitgeber, weil er in wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist oder weil er umstrukturiert, handelt es sich um eine so genannte betriebsbedingte Kündigung. Diese ist aber nur berechtigt, soweit der Arbeitgeber im Vorfeld eine nachvollziehbare unternehmerische Entscheidung getroffen hat und bei der Sozialauswahl und der Beteiligung der Mitarbeitervertretung alle Regeln eingehalten hat. In größeren Betrieben, sowie im öffentlichen und Kirchlichen Dienst, wo Tarifverträge oder mit dem Betriebsrat oder der Mitarbeitervertretung ausgehandelte Betriebsvereinbarungen oder Sozialpläne gelten, gibt es darüber hinaus oft zusätzliche Kündigungsschutzregelungen bis hin zur Unkündbarkeit bei langer Betriebszugehörigkeit.Außerdem muss der Arbeitgeber bei der Auswahl der zu kündigenden Mitarbeiter die persönliche Situation des betroffenen Mitarbeiters und die Dauer seiner Betriebszugehörigkeit mit berücksichtigen. Sonst ist die Kündigung unwirksam.

In jedem Fall ist schnelles Handeln gefordert.

Wer die Wirksamkeit seiner Kündigung gerichtlich überprüfen will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben. Vor Gericht wird dann geklärt, ob das Arbeitsverhältnis weiter besteht oder – in vielen Fällen mit einer Abfindung für den Arbeitnehmer – beendet wird.

Am Anfang jeder Zusammenarbeit steht bei mir ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem Ihre persönliche Situation und die möglichen Handlungsalternativen und deren Kosten besprochen werden.

Danach entscheiden Sie, ob Sie mich weiter beauftragen möchten. Denn die Anwaltswahl ist Vertrauenssache.

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Ich habe die Weiterbildung zum Fachanwalt Arbeitsrecht 2018 erfolgreich absolviert.