personenbedingte Kündigung

Die personenbedingte Kündigung - Ihr Arbeitgeber kündigt, da er Sie persönlich für Ihre Tätigkeit für nicht geeignet hält

Von einer personenbedingten Kündigung spricht man, wenn der Grund der Kündigung ist, dass Sie aufgrund Ihrer persönlichen Voraussetzungen nach Meinung Ihres Arbeitgebers Ihre Arbeit nicht mehr machen können, etwa wegen langer Krankheitszeiten, einer Behinderung, einer fehlenden Qualifikation oder ähnlichen Ursachen. Ein typischer Grund liegt auch vor, wenn Sie als Berufskraftfahrer Ihre Fahrerlaubnis verlieren. Kündigt der Arbeitnehmer personenbedingt, ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber durch mildere Mittel wie die Arbeitsplatzgestaltung oder ein betriebliches Eingliederungsmanagement versucht hat, eine Kündigung zu verhindern. Nur vorübergehende Störungen des Arbeitsverhältnisses reichen als Kündigungsgrund nicht aus. Darüber hinaus gelten für personenbedingte Kündigungen Fristen und Verfahrensregeln, die der Arbeitgeber einhalten muss. Soweit eine Schwerbehinderung besteht kann der Arbeitgeber nicht ohne die Einbeziehung und Genehmigung der Behörden kündigen, so dass hier ein hoher Kündigungsschutz besteht. Liegt kein ausreichender Grund vor oder hat der Arbeitgeber die Verfahrensregeln nicht eingehalten ist die Kündigung unwirksam.

In jedem Fall ist schnelles Handeln gefordert.

Wer die Wirksamkeit seiner Kündigung gerichtlich überprüfen will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben. Vor Gericht wird dann geklärt, ob das Arbeitsverhältnis weiter besteht oder – in vielen Fällen mit einer Abfindung für den Arbeitnehmer – beendet wird.

Am Anfang jeder Zusammenarbeit steht bei mir ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem Ihre persönliche Situation und die möglichen Handlungsalternativen und deren Kosten besprochen werden.

Danach entscheiden Sie, ob Sie mich weiter beauftragen möchten. Denn die Anwaltswahl ist Vertrauenssache.

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Ich habe die Weiterbildung zum Fachanwalt Arbeitsrecht 2018 erfolgreich absolviert.