Die verhaltensbedingte Kündigung - weil Ihr Arbeitgeber Ihnen vorwirft, dass Sie sich falsch verhalten haben.
Kündigt der Arbeitnehmer aufgrund eines Fehlers oder Fehlverhaltens des Arbeitnehmers handelt es sich um eine verhaltensbedingte – oft fristlose – Kündigung. Hier muss zunächst überprüft werden, ob der Grund überhaupt so gravierend ist, dass er zur Kündigung berechtigt. Hier gelten strenge Regeln für den Arbeitgeber. Geprüft wird auch, ob der Arbeitgeber im Vorfeld etwa durch Ermahnungen und Abmahnungen oder Schulung des Arbeitnehmers versucht hat, eine personenbedingte Kündigung zu vermeiden.
In jedem Fall ist schnelles Handeln gefordert.
Wer die Wirksamkeit seiner Kündigung gerichtlich überprüfen will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben. Vor Gericht wird dann geklärt, ob das Arbeitsverhältnis weiter besteht oder – in vielen Fällen mit einer Abfindung für den Arbeitnehmer – beendet wird.
Am Anfang jeder Zusammenarbeit steht bei mir ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem Ihre persönliche Situation und die möglichen Handlungsalternativen und deren Kosten besprochen werden.
Danach entscheiden Sie, ob Sie mich weiter beauftragen möchten. Denn die Anwaltswahl ist Vertrauenssache.
Kontaktieren Sie mich:
Unverbindliche Auskunft und Terminvereinbarung
Ich habe die Weiterbildung zum Fachanwalt Arbeitsrecht 2018 erfolgreich absolviert.