Mobbing

Mobbing: wenn der Arbeitsplatz zur feindlichen Umgebung wird.

Mobbing oder Mobben steht im engeren Sinn für „Psychoterror am Arbeitsplatz mit dem Ziel, Betroffene aus dem Betrieb hinauszuekeln.“ Im weiteren Sinn bedeutet Mobbing, andere Menschen, in der Regel ständig bzw. wiederholt und regelmäßig, zu schikanieren, zu quälen und seelisch zu verletzen. (Quelle: wikipedia) Das kann im arbeitsrechtlichen Kontext absichtlich oder unabsichtlich, durch Vorgesetzte oder Kollegen, aber auch durch Geschäftspartner oder Kunden geschehen. Vorsätzliches Mobbing kann den Tatbestand einer strafbaren Handlung erfüllen. Als Opfer hat man gegen die Täter einen Unterlassungsanspruch. Außerdem hat der Arbeitgeber gegenüber seinem Arbeitnehmer eine Schutzpflicht, wenn das Mobbing durch Dritte, etwa Kollegen oder Kunden geschieht. Er muss dann zum Schutz des Betroffenen aktiv werden. Will der Gemobbte in seinem Unternehmen bleiben ist es wichtig, nicht nur die rechtlichen Ansprüche geltend zu machen. Vielmehr muss mit dem Arbeitgeber umfassend verhandelt werden, wie die belastende Situation am Arbeitsplatz so umgestaltet werden kann, dass keine Wiederholungsgefahr droht.

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Ich habe die Weiterbildung zum Fachanwalt Arbeitsrecht 2018 erfolgreich absolviert.