Unterhalt

Wovon lebe ich nach der Trennung?

Im Falle der Trennung und Scheidung haben Kinder und Ehepartner nach dem Gesetz Anspruch auf Unterhalt. Kinder sind darüber hinaus über den Staat abgesichert: Kann der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlen, springt für minderjährige Kinder das Jugendamt mit dem so genannten Unterhaltsvorschuss ein.

Kontaktieren Sie mich:

Unverbindliche Auskunft und Terminvereinbarung

Die Regeln und Anspruchsgrundlagen für Kindesunterhalt und Trennungs- beziehungsweise nachehelichen Unterhalt für Ehepartner sind dabei unterschiedlich.

Für Kinder gilt:

Ein Anspruch auf Kindesunterhalt besteht für minderjährige Kinder besteht mit wenigen Ausnahmen grundsätzlich gegen den Elternteil, der nicht mit im Haushalt lebt. Hält sich das Kind im Rahmen eines so genannten Wechselmodells annähernd gleichviel bei beiden Elternteilen auf, müssen diese den Unterhalt auch gemeinsam bestreiten.

Für Ehepartner gilt:

Ehepartner haben während der Trennungsphase einen Anspruch auch Trennungsunterhalt, wenn sie weniger Einkommen haben als ihr Partner.

Nachehelichen Unterhalt nach der Scheidung bekommt nur, wer nicht selbst versorgen kann, weil er die Kinder betreut oder nicht arbeitsfähig ist oder aufgrund der Ehe in seinen Erwerbschancen eingeschränkt wurde.

Während der Kindesunterhalt nur einmal – nach der Trennung – geltend gemacht und später gegebenenfalls in der Höhe angepasst werden muss, muss der Trennungsunterhalt bei Trennung und der nacheheliche Unterhalt später im Scheidungsverfahren geltend gemacht werden.

Ich bin Kontaktanwalt des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV).