Abmahnung – wenn der Arbeitgeber Ihnen schriftlich gibt, dass er nicht mit Ihnen zufrieden ist.
Als Abmahnung bezeichnet man den schriftlichen Hinweis des Arbeitgebers auf ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers unter Androhung weiterer arbeitsrechtlicher Konsequenzen für den Wiederholungsfall. Die Abmahnung ist ein deutliches Zeichen, dass eine erhebliche Störung des Arbeitsverhältnisses besteht. Gleichzeitig erhöht sich durch die Abmahnung die Gefahr einer späteren fristlosen verhaltensbedingten Kündigung. Eine Abmahnung ist nur zulässig, wenn ein erhebliches Fehlverhalten des Arbeitnehmers vorliegt, dass dieser auch zu vertreten hat. Andernfalls hat der Arbeitnehmer ein Recht darauf, dass der Arbeitgeber die Abmahnung zurücknimmt und diese aus der Personalakte gelöscht wird.
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Ich habe die Weiterbildung zum Fachanwalt Arbeitsrecht 2018 erfolgreich absolviert.