Ihr Arbeitgeber will Ihr Arbeitsverhältnis grundlegend ändern - müssen Sie zustimmen?
Grundsätzlich haben Sie Anspruch darauf, dass Ihr Arbeitgeber Sie so beschäftigt, wie es im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Das betrifft die Höhe des Gehaltes genauso wie den Arbeitsort und die Art der Tätigkeit. Selbst wenn hierzu im Arbeitsvertrag Flexibilität zugunsten des Arbeitgebers vereinbart wurde, sind die seitens der Rechtsprechung eingezogenen Grenzen zu beachten. Meist kann der Arbeitgeber solche Veränderungen nur realisieren, wenn Sie zustimmen. Ansonsten muss er eine Änderungskündigung aussprechen, für die die gleichen gesetzlichen Regeln gelten, wie für Beendigungskündigungen.
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Ich habe die Weiterbildung zum Fachanwalt Arbeitsrecht 2018 erfolgreich absolviert.