Sie haben die Kündigung erhalten. Was nun?
Die Kündigung durch den Arbeitgeber ist für viele Arbeitnehmer zunächst ein Schock. Sie fühlen sich rechtlos und handlungsunfähig.
Das Arbeitsrecht bietet dem Arbeitnehmer jedoch wirksame Mittel, sich gegen eine unberechtigte Kündigung zu wehren. Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer nämlich nicht "einfach so" oder weil er die Stelle gerne mit jemand anderem besetzen möchte kündigen. Er muss sich auch an bestimmte Fristen und Verfahrensregeln halten.
Kündigt der Arbeitgeber, weil er in wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist oder weil er umstrukturiert, handelt es sich um eine so genannte betriebsbedingte Kündigung.
Kündigt der Arbeitnehmer aufgrund eines Fehlers oder Fehlverhaltens des Arbeitnehmers handelt es sich um eine verhaltensbedingte – oft fristlose – Kündigung. Kündigt der Arbeitnehmer krankheitsbedingt oder weil dem Arbeitnehmer bestimmte Qualifikationen, Fertigkeiten oder Kenntnisse fehlen, handelt es sich um eine personenbedingte Kündigung.
Je nach Art der Kündigung muss der Arbeitgeber besondere Regeln und Mitarbeiterrechte beachten. Für Mitarbeitende im kirchlichen Bereich, der Diakonie und Caritas gibt es darüber hinaus besondere Regeln aus dem kirchlichen Arbeitsrecht zu beachten.
In jedem Fall ist schnelles Handeln gefordert.
Wer die Wirksamkeit seiner Kündigung gerichtlich überprüfen will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben. Vor Gericht wird dann geklärt, ob das Arbeitsverhältnis weiter besteht oder – in vielen Fällen mit einer Abfindung für den Arbeitnehmer – beendet wird.
Am Anfang jeder Zusammenarbeit steht bei mir ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem Ihre persönliche Situation und die möglichen Handlungsalternativen und deren Kosten besprochen werden.
Danach entscheiden Sie, ob Sie mich weiter beauftragen möchten. Denn die Anwaltswahl ist Vertrauenssache.
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Ich habe die Weiterbildung zum Fachanwalt Arbeitsrecht 2018 erfolgreich absolviert.