Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrechtliche Gestaltung: Damit Sie das möglichst gut tun können, was Sie am Besten können.

Ziel jeder Gesellschaftsrechtlichen Gestaltung ist es, einen Rahmen zu schaffen, in dem Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihre erfolgreiche Geschäftsidee. Mit der Wahl der Rechtsform Ihres Unternehmens und der damit verbundenen vertraglichen Gestaltung sichern Sie sich gegen Geschäftsrisiken ab, optimieren die steuerrechtliche Gestaltung und legen die Grundlage für die Weitergabe des Unternehmens an die nächste Generation. Dabei sollte die gesellschaftsrechtliche Gestaltung immer mit einer Gestaltung der familienrechtlichen und erbrechtlichen Risiken des Unternehmens einhergehen. Gerne berate ich Sie umfassend – auch in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater - zu der Frage, welches gesellschaftsrechtliche Setting für Ihr Unternehmen passt und begleite Sie in der Umsetzung.

Am Anfang jeder Zusammenarbeit steht bei mir ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem Ihre persönliche Situation und die möglichen Handlungsalternativen besprochen werden. Danach entscheiden Sie, ob Sie mich weiter beauftragen möchten. Denn die Anwaltswahl ist Vertrauenssache.

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Mein Anspruch ist es Sie als Unternehmer umfassend zu unterstützen. Wesentliche Themen sind dabei neben dem Gesellschaftsrecht das Familien- und Erbrecht (Unternehmensnachfolge) und das Arbeitsrecht.