Der Bundesgerichtshof hat in seinem Kita-Beschluss vom 16.5.2017 klargestellt, dass die Gründung eines eingetragenen Vereins zum Zweck des Betriebs einer gemeinnützigen sozialen Einrichtung, wie etwa einer Kita, weiter zulässig ist.
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Kita-Beschluss vom 16.5.2017 klargestellt, dass die Gründung eines eingetragenen Vereins zum Zweck des Betriebs einer gemeinnützigen sozialen Einrichtung, wie etwa einer Kita, weiter zulässig ist.