Im Mai 2020 wurde mir seitens der Anwaltskammer Tübingen der Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ verliehen. Erforderlich hierfür ist das erfolgreiche Absolvieren einer umfangreichen Fortbildung nebst Prüfungen, sowie der Nachweis, dass in den letzten 3 Jahren insgesamt 120 Fälle aus allen Bereichen des Familienrechts bearbeitet werden. Darüber hinaus verpflichtet der Fachanwaltstitel zu jährlichen fachspezifischen Fortbildungen. Mit dem Fachanwaltstitel verbindet sich deshalb der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und umfangreicher praktischer Erfahrung im entsprechenden Rechtsgebiet.
Mit den Schwerpunkten Familienrecht, Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht betreue ich als Anwalt Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer in privaten und geschäftlichen Veränderungsprozessen.
Dabei biete ich eine ganzheitliche Sichtweise, die immer die unternehmerischen und familien- und erbrechtlichen Auswirkungen von Entscheidungen berücksichtigt, etwa bei der Unternehmensgründung und -weiterentwicklung, Heirat, Scheidung, und der Regelung der Unternehmensnachfolge.