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Fachanwalt Handels- und Gesellschaftsrecht verliehen

Im April 2022 wurde mir seitens der Anwaltskammer Tübingen der Titel „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ verliehen. Erforderlich hierfür ist das erfolgreiche Absolvieren einer umfangreichen Fortbildung nebst Prüfungen, sowie der Nachweis, dass in den letzten 3 Jahren insgesamt 100 Fälle aus allen Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechts bearbeitet werden. Das sind unter anderem Unternehmensgründungen, Unternehmensverkäufe, Änderungen der Gesellschaftsform und Gerichtsverfahren im handels- und gesellschaftsrechtlichen Bereich.

Darüber hinaus verpflichtet der Fachanwaltstitel zu jährlichen fachspezifischen Fortbildungen. Mit dem Fachanwaltstitel verbindet sich deshalb der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und umfangreicher praktischer Erfahrung im entsprechenden Rechtsgebiet.

Mit den Schwerpunkten Familienrecht, Gesellschaftsrecht und Erbrecht betreue ich als Anwalt Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer in privaten und geschäftlichen Veränderungsprozessen.

Dabei biete ich eine ganzheitliche Sichtweise, die immer die unternehmerischen und familien- und erbrechtlichen Auswirkungen von Entscheidungen berücksichtigt, etwa bei der Unternehmensgründung und -weiterentwicklung, Heirat, Scheidung, und der Regelung der Unternehmensnachfolge.