Meine Fachkompetenz

Der Schwerpunkt meiner Arbeit liegt im Familienrecht, Gesellschaftsrecht und Erbrecht. Außerdem berate ich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

Gute juristische Beratung bedeutet für mich, nicht mit der Klärung der juristischen Detailfrage aufzuhören, sondern gemeinsam mit Ihnen Ihre Zukunft zu gestalten.

Gangbare Lösungen gestalten im Familien- und Erbrecht
Ob in der vorausschauenden Gestaltung oder wenn die Krise da ist: gute Lösungen im Familien- und Erbrecht erfordern eine ganzheitliche Betrachtungsweise, die den Beteiligen auf wirtschaftlicher und emotionaler Ebene Rechnung trägt.

Gerade wenn Selbstständige betroffen sind, kann die familienrechtliche Situation nicht zweckmäßig gestaltet werden, ohne die familien- und erbrechtlichen Auswirkungen auf den betroffenen Betrieb zu berücksichtigen. Hier ist eine vorausschauende Planung und Gestaltung durch Eheverträge, erbrechtliche Gestaltung und gesellschaftsrechtliche Anpassung meist notwendig und angeraten um den Betrieb in seiner Existenz abzusichern. Dazu berate ich Sie gerne.

Zu familienrechtlichen Themen halte ich auch regelmäßig Vorträge.

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Unverbindliche Auskunft und Terminvereinbarung

Der Non-Profit-Sektor tickt anders.
Für alle Rechtsfragen gemeinnütziger Unternehmen, Vereine und Stiftungen stehe ich ebenso gerne zur Verfügung wie für Fragen zum kirchlichen Arbeitsrecht.

Aus langjähriger Managementerfahrung weiß ich, dass hier die rechtliche Expertise nur ein Teilaspekt zweckdienlicher Gestaltungsansätze ist. In Fragen einzelner Arbeitsverhältnisse, aber auch wenn es um die betriebliche Mitbestimmung geht, bin ich deshalb kompetenter Gesprächspartner.

Ein vertrauensvolles Verhältnis zu meinen Mandanten steht bei mir an erster Stelle. Es ist die Voraussetzung für eine fundierte Beratung und wirksame Vertretung.