Erlaubt aber nicht unbedingt immer dienlich
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Kita-Beschluss vom 16.5.2017 klargestellt, dass die Gründung eines eingetragenen Vereins zum Zweck des Betriebs einer gemeinnützigen sozialen Einrichtung, wie etwa einer Kita, weiter zulässig ist.