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Rechtzeitig planen: Mit der Vorsorgevollmacht regelt man die Zeit in der man nicht mehr selbst entscheiden kann.

Warum tätig werden?

Wer trifft die Entscheidungen, wenn ich es aufgrund meiner geistigen oder körperlichen Verfassung nicht mehr selbst kann? Die wenigsten Menschen beschäftigen sich gerne mit dieser Frage, solange es ihnen gut geht. Doch das ist nicht vernünftig. Denn gerade in Not- und Krankheitssituationen sind existentielle Entscheidungen zu treffen. Wie werde ich im Krankenhaus behandelt? Will ich lebenserhaltende Maßnahmen? Aber auch: kann ich weiter zuhause leben oder muss ich in ein Altersheim? Und wenn ja in welches?

Wer keine Vorsorge trifft, für den entscheidet der Staat, indem er durch das Betreuungsgericht einen Betreuer einsetzt, der die entsprechenden Entscheidungen für den Betreuten trifft. Dieser ist jedoch in der Regel nicht mit den bisherigen Lebensverhältnissen und Wünschen des Betreuten vertraut und wird nach allgemeinen Erwägungen und gesetzlichen Vorgaben entscheiden.

Mit der Errichtung einer Vorsorgevollmacht sorgt man dafür, dass die Entscheidungsgewalt in den Händen einer Person liegt, der man vertraut und die einen kennt. Das kann der Ehepartner oder eines der Kinder sein, aber auch der Freund oder die Freundin, der man vertraut. Der große Vorteil: gerade in der Situation, in der man selbst die Kontrolle über sein Leben verliert, weiß man sie in den Händen eines Menschen, dem man vertraut.

Vorsorgevollmacht: Sinnvoller Weise werden drei Teilbereiche geregelt

Im Rahmen der Vorsorgevollmacht trifft der Vollmachtgeber sinnvoller Weise Verfügungen zu drei Bereichen: Mit der Generalvollmacht in wirtschaftlichen und rechtlichen Angelegenheiten sorgt er dafür, dass die Geschäfte des täglichen Lebens, etwa das Zahlen von Rechnungen oder der Miete, aber gegebenenfalls auch der Abschluss eines Heimbetreuungsvertrages oder die Auflösung der eignen Wohnung durch den Bevollmächtigten vorgenommen werden können. Obwohl die Generalvollmacht für alle Rechtsgeschäfte gilt, kann es sinnvoll sein, sie mit zusätzlichen Teilvollmachten besonders für die Banken zu ergänzen, um dem Bevollmächtigten unnötige Konflikte zu ersparen.

Mit der Generalvollmacht in persönlichen Angelegenheiten sorgt der Vollmachtgeber dafür, dass der Bevollmächtigte für ihn alle Entscheidungen der persönlichen Lebensgestaltung treffen kann. Das betrifft besonders Entscheidungen bezüglich der Behandlung durch Ärzte und Krankenhäuser, ambulante und stationäre Pflege aber zum Beispiel auch die Frage des Wohnsitzes.

Mit der Patientenverfügung legt der Bevollmächtigende fest, wie er, wenn es ans Sterben geht, oder er dauerhaft an der Teilnahme am Leben gehindert ist, medizinisch behandelt werden möchte. 

Vorsorgevollmacht: wann eine notarielle Beurkundung notwendig ist

Notariell beurkundet werden muss eine Vorsorgevollmacht nur, wenn sich die Generalvollmacht auch auf Grundstücksgeschäfte erstrecken soll. Ansonsten kann sie ohne notarielle Beurkundung errichtet werden. Bestehen Zweilfel an der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers kann eine vorherige ärzliche Untersuchung und Bescheinigung der Geschäftsfähigkeit durch einen Neurologen Sinn machen. Vorgeschrieben ist sie nicht.

Achtung: was geregelt werden muss hängt von den persönlichen Umständen ab

Für die Vorsorgevollmacht sind mittlerweile viele Standard-Vorlagen im Umlauf. Ob die „Standard-Version“ für Sie ausreicht muss sorgfältig geprüft werden. Gibt es einen Wohnsitz oder Vermögen im Ausland, dann muss geprüft werden, welches recht Anwendung findet und ob die Vollmacht auch in dem anderen Staat anerkannt wird. Bei Selbstständigen ist zu prüfen, ob es entgegenstehende gesellschaftsrechtliche Regelungen gibt. Regelmäßig zu prüfen sind auch Kollisionen mit dem Erbrecht. Üblicherweise wird die Bevollmächtigung über den Tod hinaus erteilt, um dem Bevollmächtigten die Abwicklung der Beerdigung zu ermöglichen. Hier empfiehlt sich jedoch oft, die Bevollmächtigung mit einer Einsetzung als Nachlassverwalter zu kombinieren um Konflikte mit den Erben oder einem separat eingesetzten Nachlassverwalter zu vermeiden.

Man gibt die Kontrolle nie ganz aus der Hand

Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit und ohne weitere Begründung und sogar formlos widerrufen werden. Man gibt die Kontrolle also nie ganz aus der Hand. Wirksam wird die Vollmacht übrigens erst mit Herausgabe – viele Vollmachtgeber bewahren die Vollmachten deshalb entweder bei sich selbst oder bei Dritten auf. Die Herausgabe erfolgt dann, wenn der Ernstfall eintritt.

Fazit

Die Errichtung einer Vorsorgevollmacht ist ein vernünftiger und sinnvoller Schritt, mit dem man die Gestaltung seines Lebens auch für Notsituationen selbst in die Hand nimmt und dafür sorgt, dass man von Menschen unterstützt wird denen man vertraut.

Aufgrund der Komplexität des Sachverhaltes und weil es um viel geht ist es dabei sinnvoll, sich ausführlich rechtlich beraten zu lassen.

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